Bekanntmachung über Neuwahl Feuerwehrkommandant Buchenhüll
Meldung vom 23.02.2010
BEKANNTMACHUNG
Neuwahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Buchenhüll in der Dienstversammlung im Gasthaus Baumann, Buchen-hüll 16, Eichstätt, am Samstag, den 13. März 2010, 19.30 Uhr
E i n l a d u n g
an alle feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Buchenhüll und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Nach § 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und der Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abge-gebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Oberbürgermeister
2. Tätigkeitsberichte
3. Bildung eines Wahlausschusses
4. Wahl des Kommandanten
5. Wahl des Kommandanten-Stellvertreters
6. Verschiedenes
Eichstätt, den 22.02.2010
Arnulf Neumeyer
Oberbürgermeister